Unfallversicherung für Hausangestellte
Die obligatorische Unfallversicherung
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Beschäftigen Sie eine Reinigungskraft, einen Gärtner oder einen Babysitter?
Dann gelten Sie als Arbeitgeber und sind gesetzlich dazu verpflichtet Ihre Angestellten gegen Unfall zu versichern.
Die obligatorische Unfallversicherung versichert Ihre Hausangestellten und schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Beschäftigen Sie eine Reinigungskraft, einen Gärtner oder einen Babysitter?
Dann gelten Sie als Arbeitgeber und sind gesetzlich dazu verpflichtet Ihre Angestellten gegen Unfall zu versichern.
Die obligatorische Unfallversicherung versichert Ihre Hausangestellten und schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Individuelle Beratung
Eine individuelle und fachlich fundierte Beratung unserer Kunden
ist eine der wichtigsten Säulen in unseren täglichen Kundenkontakten.
Drazan Mioc
CEO
Drazen Rozman
Mandatsleiter